Gesellschaftsrecht

Wir begleiten die Unternehmensentwicklung unserer Mandanten partnerschaftlich und langfristig.

Wir beraten Sie bei den bedeutenden Schritten der Unternehmensentwicklung wie zum Beispiel der:

  • Gründung von Einzelunternehmen, Familienbetrieben, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften mittels Abfassung des Gründungsvertrages sowie der Beratung betreffend die Gesellschaftssatzung
  • Gründung von Konsortien bzw. Konsortialgesellschaften
  • Einbringung von Einzelunternehmen in Gesellschaften bzw. Umwandlung von Gesellschaften
  • Beratung und Abfassung von Gesellschafternebenabreden
  • Beratung bei der Schließung von Unternehmen bzw. der Liquidation von Gesellschaften

Finden, was zusammen passt