Übergangsregelung für die elektronische Übermittlung der Tageseinnahmen > Steuerrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übermitteln wir Ihnen unser Rundschreiben “Übergangsregelung für die elektronische Übermittlung der Tageseinnahmen”.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Psaier Geier Partner