Steuerbonus für bauliche Maßnahmen von Hotelbetrieben > Steuerrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übermitteln wir Ihnen unser Rundschreiben “Steuerbonus für bauliche Maßnahmen von Hotelbetrieben ”.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Psaier Geier Partner