Pflicht zur Angabe von staatlichen Beihilfen > Steuerrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übermitteln wir Ihnen unser Rundschreiben “Pflicht zur Angabe von staatlichen Beihilfen”.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Psaier Geier Partner