Neuerungen zur elektronischen Rechnung > Steuerrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übermitteln wir Ihnen unser Rundschreiben “Neuerungen zur elektronischen Rechnung”.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Psaier Geier Partner