Elektronische Übermittlung der Tagesabschlüsse > Steuerrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übermitteln wir Ihnen unser Rundschreiben “Elektronische Übermittlung der Tagesabschlüsse”.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Psaier Geier Partner