Elektronische Rechnung - Mwst. zum Jahresende > Arbeits- und Steuerrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übermitteln wir Ihnen unser Rundschreiben “Elektronische Rechnung – Mwst. zum Jahresende”.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Psaier Geier Partner