Einstellung nicht essentielle Tätigkeiten > Arbeitsrecht, Steuerrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übermitteln wir Ihnen unser Rundschreiben “Einstellung nicht essentielle Tätigkeiten”.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Psaier Geier Partner