Änderungen im Bereich der Sonder- und Megaabschreibungen ab 01.01.2020 > Steuerrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übermitteln wir Ihnen unser Rundschreiben “Änderungen im Bereich der Sonder- und Megaabschreibungen ab 01.01.2020”.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Psaier Geier Partner