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Punkteführerschein am Bau, Abwicklung > Steuer- und Arbeitsrecht

Sehr geehrter Kunde,
ab dem 1. Oktober 2024 wird der Punkteführerschein auf Baustellen eingeführt. Diese neue Pflicht umfasst alle Unternehmen, auch Einzelunternehmen ohne Angestellte. Dies bedeutet, dass unabhängig von der Art der Tätigkeit (sei es Reinigung, Kontrolle, Instandhaltung, usw.), alle Betriebe, die auf einer Baustelle arbeiten (einschließlich aller Handwerker wie Elektriker, Hydrauliker, Montagetischler, usw.), den Punkteführerschein vorweisen müssen.
Unsere Partnerfirma KMP-Arbeitssicherheit bietet eine umfassende Dienstleistung zur Beantragung des Punkteführerscheins an.
Nach der Zusendung des Handelskammerauszugs an patente@kmp.bz.it werden Sie von einem Mitarbeiter kontaktiert, um festzustellen welche der Bestimmungen bei Ihnen zutreffen und welche Auflagen erfüllt sind bzw. noch zu erfüllen sind. Falls eine Risikobewertung (DVR) erforderlich sein sollte, wird diese begutachtet sowie die dazugehörigen Auflagen und Schulungen. Die Beantragung der notwendigen Dokumente und Zertifikate DURC/DURF wird vom Arbeitsrechtsberater erledigt. Der Punkteführerschein wird Ihnen nach Beantragung vom der Abteilung Arbeitssicherheit in digitaler Form zugestellt.
Die umfassende Dienstleistung wird für 350,00€ + MwSt. angeboten
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Psaier Geier Partner

Julius-Durst-Straße 6
I-39042 Brixen
Tel. +39 0472 274 040
Fax +39 0472 274 050
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