Landeszusatzvertrag Gastgewerbe vom 2. August 2024 > Arbeitsrecht
Sehr geehrte Kunden,
anbei unser Rundschreiben „Landeszusatzvertrag Gastgewerbe vom 2. August 2024“.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Psaier Geier Partner