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UniUrg Neuigkeiten > Arbeitsrecht

Sehr geehrter Kunde,
wie in den jüngsten ministeriellen Bestimmungen vorgesehen, informieren wir Sie, dass es ab dem 7. April 2022 nicht mehr möglich sein wird, die UniUrg-Mitteilungen per Fax zu versenden.
Es sind zwei Alternativen möglich:
• Senden Sie das UniUrg-Formular per E-Mail an notel@provinz.bz.it;
• Senden Sie das UniUrg-Formular über die neue Webanwendung des Arbeitsministeriums: https://couniurg.lavoro.gov.it
Wie immer ist es erforderlich, am erstmöglichen Tag eine UniLav-Anmeldung zu versenden. Diese Mitteilung muss folgende Informationen enthalten:
• Als Meldeart: „Folgemeldung einer online getätigten Dringlichkeitsmeldung“
• Als vorhergehende Meldungsnummer: die vom System generierte Meldungsnummer des UniUrg-Formulars (der mit einer der beiden oben genannten Methoden gesendet wird);
Wie können Sie die Meldungsnummer des UniUrg-Formulars bekommen?
• Wenn das UniUrg-Formular an die Adresse notel@provinz.bz.it gesendet wird: Sobald das UniUrg vom ProNotel2-Helpdesk in das System eingegeben wird, erhält der Benutzer eine E-Mail-Antwort mit der Bestätigung der Eingabe und die UniUrg-Meldungsnummer.
• Im Falle des Versands über die Webanwendung des Arbeitsministeriums: Die Meldungsnummer wird dem Nutzer von der Webanwendung mitgeteilt, sobald das UniUrg versendet worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Psaier Geier Partner

Julius-Durst-Straße 6
I-39042 Brixen
Tel. +39 0472 274 040
Fax +39 0472 274 050
info@pg-partner.it
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