Elektronische Übermittlung Unterkunft und Verpflegung > Steuerrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übermitteln wir Ihnen unser Rundschreiben “Elektronische Übermittlung Unterkunft und Verpflegung”.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Psaier Geier Partner