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Hyperabschreibung > Steuerrecht

Sehr geehrter Kunde,

um die Hyperabschreibung für Anlagen nutzen zu können, wird ein beeidetes Schätzgutachten oder eine eidesstattliche Versicherung bzw. Erklärung des gesetzlichen Vertreters benötigt.
Sollten Sie im Jahr 2019 Investitionen im Bereich Industrie 4.0 getätigt haben, die die Voraussetzungen für die Hyperabschreibung erfüllen, möchten wir Sie bitten die Vollständigkeit der Dokumentation zu überprüfen. Bitte gehen Sie sicher, dass bereits ein Gutachten oder eine Eigenerklärung erstellt wurde und der Nachweis durch eine zertifizierte E-Mail (PEC) oder durch Einschreiben im Betrieb eingegangen ist, um so ein nachweisbares oder echtes Datum (data certa) vorweisen zu können. Die entsprechenden Unterlagen müssen auch an unser Büro weitergeleitet werden.

Sollte bis zum 31.12.2019 kein Eingang eines gültigen Nachweises vorliegen, kann die Hyperabschreibung für 2019 nicht angewendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Psaier Geier Partner

Julius-Durst-Straße 6
I-39042 Brixen
Tel. +39 0472 274 040
Fax +39 0472 274 050
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